Staatsverträge

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

(Übersetzung) EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ARBEIT DES IM INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR BESCHÄFTIGTEN FAHRPERSONALS (AETR)

AETRVertrag – MultilateralFassung seit 20. September 2010RIS-Stand 7. August 2025

RIS-Gesetzesnummer 10008338 · BGBl. Nr. 518/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · 69/02 Arbeitsrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 20. September 2010 bis laufend

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