Art. 23
Art. 23 Schutz bestehender Rechte
Fassung: 1. März 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 23 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)?
- KernaussageArt. 23 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien) behandelt "Schutz bestehender Rechte" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die einer Person, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung in ihren...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Schutz bestehender Rechte
Die einer Person, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung in ihren sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen einen Nachteil erlitten hat, nach den österreichischen Rechtsvorschriften zustehenden Rechte werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 23 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien) in einfachen Worten?
Art. 23 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien) behandelt "Schutz bestehender Rechte" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. März 2017 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. Februar 2025
- Fassung seit
- 1. März 2017
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 03:32
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