§ 7a
§ 7a Antragstellung
Fassung: 3. März 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7a ZustV?
- Kernaussage§ 7a ZustV behandelt "Antragstellung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Vorzulegende Dokumente sind grundsätzlich im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines, des Auszuges...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Antragstellung
§ 7a. (1) Vorzulegende Dokumente sind grundsätzlich im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines, des Auszuges aus dem Gewerberegister oder des Datenauszuges aus der Genehmigungsdatenbank als ausreichend anerkannt wird. Leasing-, Kammer- oder Versicherungsbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente. Mit Zustimmung des Leasingnehmers kann die Leasingbestätigung vom ausstellenden Unternehmen auch in elektronischer Form übermittelt werden.
(2) Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten:
(Anm.: Z 8 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 131/2007)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7a ZustV in einfachen Worten?
§ 7a ZustV behandelt "Antragstellung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 3. März 2026 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. März 2026
- Fassung seit
- 3. März 2026
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 38/2026
- BGBl. II Nr. 1/2025
- BGBl. II Nr. 282/2023
- BGBl. II Nr. 387/2022
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
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Rückverweise
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