Verordnungen

Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT)

VEXATVerordnungFassung seit 1. August 2004RIS-Stand 22. November 2018

RIS-Gesetzesnummer 20003475 · BGBl. II Nr. 309/2004 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 18

§ 18 Untertagebauarbeiten

Fassung: 1. August 2004 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 18 VEXAT?

  • Kernaussage§ 18 VEXAT behandelt "Untertagebauarbeiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Untertagebauarbeiten dürfen im Normalbetrieb

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Untertagebauarbeiten

§ 18. (1) Untertagebauarbeiten dürfen im Normalbetrieb

(2) Durch ausreichende Maßnahmen, wie Absaugung, Inertisierung oder Befeuchtung müssen im Normalbetrieb staubexplosionsgefährdete Bereiche vermieden sein.

(3) Die explosionsfähigen Grubengasatmosphären müssen an repräsentativen Stellen überwacht werden,

(4) In den Fällen des Abs. 3 sind die Arbeitnehmer/innen

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 18 VEXAT in einfachen Worten?

§ 18 VEXAT behandelt "Untertagebauarbeiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2004 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
17. September 2015
Fassung seit
1. August 2004
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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