§ 6
§ 6 Eier
Fassung: 1. September 2010 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung?
- Kernaussage§ 6 Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung behandelt "Eier" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Ein- und Ausfuhrkontrolle von Eiern der Art Gallus gallus erfolgt abgesehen von Stichproben auf Grundlage...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Eier
§6. (1) Die Ein- und Ausfuhrkontrolle von Eiern der Art Gallus gallus erfolgt abgesehen von Stichproben auf Grundlage einer Risikoanalyse und wird mit angemessener Häufigkeit durchgeführt.
(2) Bei der Festlegung der Kriterien zur Beurteilung des Risikos ist auf die in Art.24 Abs.4 der Verordnung (EG) Nr.589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier, ABl.Nr.L163 vom 24.6.2008,S.6, angeführten Faktoren, soweit diese für die Ein- und Ausfuhrkontrolle herangezogen werden können, Bedacht zu nehmen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung in einfachen Worten?
§ 6 Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung behandelt "Eier" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2010 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. September 2010
- Fassung seit
- 1. September 2010
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 210/2023
- BGBl. II Nr. 220/2019
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