§ 7
§ 7 Auskunftserteilung
Fassung: 28. Juni 2003 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung?
- Kernaussage§ 7 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung behandelt "Auskunftserteilung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Auskunftserteilung der gemäß § 5 ausgewählten Personen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Auskunftserteilung
§ 7. Die Auskunftserteilung der gemäß § 5 ausgewählten Personen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung in einfachen Worten?
§ 7 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung behandelt "Auskunftserteilung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 28. Juni 2003 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. März 2024
- Fassung seit
- 28. Juni 2003
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 12:35
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 86/2024
- BGBl. II Nr. 25/2012
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.