§ 1
§ 1 Anordnung zur Erstellung der Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik
Fassung: 26. März 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung?
- Kernaussage§ 1 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung behandelt "Anordnung zur Erstellung der Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU)...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anordnung zur Erstellung der Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik
§ 1. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG nach dieser Verordnung Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über die Nachfrage nach Reisen zu erstellen. Ergänzend dazu sind Erhebungen zur Tourismusakzeptanz der österreichischen Bevölkerung durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über die Tourismusakzeptanz zu erstellen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung in einfachen Worten?
§ 1 Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung behandelt "Anordnung zur Erstellung der Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 26. März 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. März 2024
- Fassung seit
- 26. März 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 12:35
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 86/2024
- BGBl. II Nr. 25/2012
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