Verordnungen

Rücklagen-Richtlinien

Kundmachung der Bundesministerin für Finanzen über Richtlinien betreffend Antrag und Verfahren bei Entnahme und Auflösung von Rücklagen (Rücklagen-Richtlinien)

VerordnungFassung seit 28. Dezember 2012RIS-Stand 9. Januar 2013

RIS-Gesetzesnummer 20008170 · BGBl. II Nr. 510/2012 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Rücklagenauflösung

Fassung: 28. Dezember 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 Rücklagen-Richtlinien?

  • Kernaussage§ 5 Rücklagen-Richtlinien behandelt "Rücklagenauflösung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Rücklagen gemäß § 4 sind aufzulösen, sobald deren Zweckbestimmung weggefallen ist. Das haushaltsleitende Organ hat nach...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Rücklagenauflösung

§ 5. Rücklagen gemäß § 4 sind aufzulösen, sobald deren Zweckbestimmung weggefallen ist. Das haushaltsleitende Organ hat nach Kenntnis des Wegfalles der Zweckbestimmung einen Antrag auf Auflösung an die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen zu stellen. Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat die entsprechenden Änderungen im System der Rücklagenkennzahlen durchzuführen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 Rücklagen-Richtlinien in einfachen Worten?

§ 5 Rücklagen-Richtlinien behandelt "Rücklagenauflösung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 28. Dezember 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. Januar 2013
Fassung seit
28. Dezember 2012
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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