§ 10
§ 10 Betriebshygiene
Fassung: 4. Juli 2007 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 QS-VO-Blut?
- Kernaussage§ 10 QS-VO-Blut behandelt "Betriebshygiene" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel; 82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Betriebshygiene
§ 10. (1) Es ist Vorsorge zu treffen, dass Blut und Blutbestandteile nicht durch äußere Einwirkungen nachteilig beeinflusst werden.
(2) Dies hat nach einem Hygieneprogramm zu erfolgen, das im Betrieb aufliegen muss. Die Anweisungen sind so zu gestalten, dass Verunreinigungen von Ausrüstung, Sammlungs- und Verarbeitungssystemen und Blut und Blutbestandteilen verhindert werden.
(3) Das Hygieneprogramm hat zumindest zu enthalten:
(4) Das Hygieneprogramm ist, soweit es von diesen zu beachten ist, den mit der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen einschließlich der Durchführung von Laboruntersuchungen betrauten Personen, gegebenenfalls den mit der Verarbeitung und Lagerung betrauten Personen, und den Personen im Sinne des Abs. 3 Z 3 und 4 vor Beginn ihrer Tätigkeit, nach jeder Änderung des Hygieneprogramms und in der Folge zumindest einmal jährlich nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
(5) Abwasser, Abfall und andere Rückstände in und aus den Arbeitsräumen und ihrer unmittelbaren Umgebung sind auf sichere und hygienische Art und Weise zu entsorgen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 QS-VO-Blut in einfachen Worten?
§ 10 QS-VO-Blut behandelt "Betriebshygiene" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 4. Juli 2007 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. Oktober 2017
- Fassung seit
- 4. Juli 2007
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 07:11
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