§ 29
§ 29 Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen
Fassung: 1. November 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 29 Prüfungsordnung AHS?
- Kernaussage§ 29 Prüfungsordnung AHS regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte...
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Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen
§ 29. (1) Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.
(2) Jede Prüferin und jeder Prüfer hat zu jedem Themenbereich bei mehr als einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen auszuarbeiten.
(3) In den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Englisch“ gemäß § 27 Abs. 1 Z 2a, „Slowenisch“, „Ungarisch“, „Kroatisch“, „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“ haben die Aufgabenstellungen von einem Text auszugehen.
(4) In den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, „Lebende Fremdsprache (vierjährig)“, „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und „Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache“ haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.
(5) In den Prüfungsgebieten „Instrumentalmusik und Gesang“, „Chor“, „Orchester“ und „Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung“ ist im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung eine Probe des praktischen Könnens abzulegen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 29 Prüfungsordnung AHS in einfachen Worten?
§ 29 Prüfungsordnung AHS regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. November 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. November 2024
- Fassung seit
- 1. November 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 00:02
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 297/2024
- BGBl. II Nr. 362/2023
- BGBl. II Nr. 160/2023
- BGBl. II Nr. 175/2022
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Verweise
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