Verordnungen

Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV)

NAPVVerordnungFassung seit 1. Januar 2023RIS-Stand 16. Oktober 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012132 · BGBl. II Nr. 495/2022 · 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Original im RIS öffnen

Anl. 4

Anl. 4 Stickstoffanfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste

Fassung: 1. Januar 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 4 NAPV?

  • KernaussageAnl. 4 NAPV behandelt "Stickstoffanfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Stickstoffanfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste

N-Anfall je Platz in kg pro Jahr

System Mist-Jauche

Tierart1)2)

Gülle

Mist Anteil

Jauche Anteil

Tiefstallmist

Rinder

Jungrinder

Kälber und Jungrinder unter ½ Jahr

12,7

5,2

5,2

10,4

Jungvieh ½ bis 1 Jahr

34,4

14,2

14,2

28,4

Jungvieh 1 bis 2 Jahr

45,6

18,8

18,7

37,5

Rinder ab 2 Jahre

Ochsen, Stiere

54,7

22,6

22,5

45,1

Kalbinnen

58,9

24,3

24,2

48,5

Milchkühe ohne Nachzucht

Milchkühe (5 000 kg Milch)

74,4

40,9

20,4

61,3

Milchkühe (6 000 kg Milch)

82,8

45,1

22,5

67,6

Milchkühe (7 000 kg Milch)

89,7

49,3

24,6

73,9

Milchkühe (8 000 kg Milch)

97,3

53,5

26,7

80,2

Milchkühe (9 000 kg Milch)

105,0

57,7

28,8

86,5

Milchkühe ( 10 000 kg Milch)

112,6

61,9

30,9

92,8

Mutter- und Ammenkühe ohne Nachzucht

3 000 kg Milch

59,1

32,5

16,2

48,7

4 000 kg Milch

66,7

36,6

18,4

55,0

Schweine

Ferkel

Ferkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht (LG) Standard-Fütterung

2,5

1,6

0,8

2,3

Ferkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht (LG) N-reduzierte-Fütterung

2,4

1,5

0,7

2,2

Mastschweine und Jungsauen auf der Basis von 2,5 Zyklen pro Jahr

ab 32 kg LG bis Mastende/Belegung

7,5

4,6

2,3

7,0

ab 32 kg LG bis Mastende/Belegung – N-reduzierte-Fütterung

6,9

4,2

2,1

6,4

ab 32 kg LG bis Mastende/Belegung – stark-N-reduzierte-Fütterung

6,7

4,1

2,1

6,2

Zuchtschweine (ab Belegung) inkl. Ferkel bis 8 kg

Zuchtschweine – Standard-Fütterung

14,4

8,9

4,5

13,4

Zuchtschweine – N-reduzierte Fütterung

12,8

7,9

4,0

11,9

Eber

Zuchteber – Standard-Fütterung

17,7

11,0

5,5

16,4

Zuchteber – N-reduzierte Fütterung

16,7

10,4

5,2

15,5

Geflügel

Küken u. Junghennen für Legezwecke bis ½ Jahr

0,13

0,11

Legehennen, Hähne

0,51

0,43

Mastküken und Jungmasthühner

0,17

Zwerghühner, Wachteln; ausgewachsen

0,10

Junghennenaufzucht

0,053

Gänse

0,29

Enten

0,29

Truthühner (Puten)

0,65

Pferde

Kleinpferde inkl. Ponys, Esel, Maultiere … Widerristhöhe bis 1,48 m Endgewicht 300 kg

½ bis 3 Jahre

8,9

3 Jahre incl. Fohlen bis ½ Jahr

10,5

Kleinpferde – Haflinger, Reitponys, … Widerristhöhe bis 1,48 m – Endgewicht 300 kg

½ bis 3 Jahre

17,4

3 Jahre incl. Fohlen bis ½ Jahr

20,5

Pferde (Widerristhöhe 1,48 m) – Endgewicht 500 kg

½ bis 3 Jahre

31,2

3 Jahre incl. Fohlen bis ½ Jahr

36,8

Schafe

Lämmer bis ½ Jahr

5,4

ab ½ Jahr bis 1,5 Jahre

7,3

Mutterschafe

7,7

Ziegen

bis ½ Jahr

5,0

ab ½ Jahr bis 1,5 Jahre

6,6

Mutterziegen

7,2

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 NAPV in einfachen Worten?

Anl. 4 NAPV behandelt "Stickstoffanfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

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Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
16. Oktober 2024
Fassung seit
1. Januar 2023
Fassung bis
laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 277/2024
  • BGBl. II Nr. 198/2024

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