Anl. 1
Anl. 1 Wirtschaftsdüngeranfallsmengen für 6 Monate je Stallplatz in m3 bei verschiedenen Entmistungssystemen
Fassung: 1. Januar 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 NAPV?
- KernaussageAnl. 1 NAPV behandelt "Wirtschaftsdüngeranfallsmengen für 6 Monate je Stallplatz in m3 bei verschiedenen Entmistungssystemen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Wirtschaftsdüngeranfallsmengen für 6 Monate je Stallplatz in m3 bei verschiedenen Entmistungssystemen
System
Mist – Jauche
Gülle
Mist
Jauche
Tiefstallmist
Rinder
Jungrinder
Kälber und Jungrinder unter 1/2 Jahr
1,3
0,8
0,7
1,7
Jungvieh 1/2 bis 1 Jahr
3,4
1,8
1,7
3,9
Jungvieh 1 bis 2 Jahr
5,8
3,0
2,9
6,2
Rinder ab 2 Jahre
Ochsen, Stiere
7,1
3,5
3,5
7,7
Kalbinnen
7,7
3,8
3,8
8,2
Milchkühe ohne Nachzucht
Milchkühe (5000 kg Milch)
11,5
7,4
3,8
11,9
Milchkühe (6000 kg Milch)
11,8
7,6
3,9
12,1
Milchkühe (7000 kg Milch)
11,7
7,5
3,9
12,0
Milchkühe (8000 kg Milch)
12,0
7,6
4,0
12,3
Milchkühe (9000 kg Milch)
12,3
7,9
4,1
12,6
Milchkühe ( 10.000 kg Milch)
12,7
8,1
4,2
13,0
Mutter- und Ammenkühe ohne Nachzucht
Mutter- und Ammenkühe
11,3
7,2
3,7
11,6
Schweine
Ferkel
Ferkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht (LG) Standardfütterung
0,30
0,13
0,05
0,33
Ferkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht (LG) N-reduzierte Fütterung
0,30
0,13
0,05
0,33
Mastschweine und Jungsauen
ab 32 kg LG bis Mastende/Belegung
0,70
0,48
0,23
0,77
ab 32 kg LG bis Mastende/Belegung, N-reduzierte Fütterung
0,70
0,48
0,23
0,77
ab 32 kg LG bis Mastende/Belegung, stark N-reduzierte Fütterung
0,70
0,48
0,23
0,77
Zuchtschweine (ab Belegung) inkl. Ferkel bis 8 kg
Zuchtschweine – Standardfütterung
2,55
1,73
0,84
2,72
Zuchtschweine – N-reduzierte Fütterung
2,55
1,73
0,84
2,72
Eber
Zuchteber – Standardfütterung
2,55
1,73
0,84
2,72
Zuchteber – N-reduzierte Fütterung
2,55
1,73
0,84
2,72
Geflügel
pumpfähig
Trockenkot
Küken u. Junghennen für Legezwecke bis 1/2 Jahr
0,012
0,009
Legehennen, Hähne
0,033
0,016
Mastküken und Jungmasthühner
0,006
Zwerghühner, Wachteln; ausgewachsen
0,003
Gänse
0,029
Enten
0,014
Truthühner (Puten)
0,030
Pferde
Kleinpferde incl. Ponys, Esel, Maultiere, ...
Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht 300 kg
1/2 bis 3 Jahre
2,0
3 Jahre incl. Fohlen bis 1/2 Jahr
2,5
Kleinpferde über 300 kg – Haflinger, Reitponys, ...
Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht 300 kg
1/2 bis 3 Jahre
3,0
3 Jahre incl. Fohlen bis 1/2 Jahr
3,8
Pferde
Widerristhöhe 1,48 m Endgewicht 500 kg
1/2 bis 3 Jahre
6,0
3 Jahre incl. Fohlen bis 1/2 Jahr
6,7
Schafe
Lämmer bis 1/2 Jahr
0,22
ab 1/2 Jahr bis 1,5 Jahre
0,52
Mutterschafe
0,52
Ziegen
ab 1/2 Jahr
0,16
ab 1/2 Jahr bis 1,5 Jahre
0,38
Mutterziegen
0,38
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 NAPV in einfachen Worten?
Anl. 1 NAPV behandelt "Wirtschaftsdüngeranfallsmengen für 6 Monate je Stallplatz in m3 bei verschiedenen Entmistungssystemen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Oktober 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2023
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 277/2024
- BGBl. II Nr. 198/2024
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