Anl. 3
Anl. 3 Lehrplan und Lernziele
Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 MKGAV?
- KernaussageAnl. 3 MKGAV behandelt "Lehrplan und Lernziele" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Lehrplan und Lernziele
Modul Rechtsgrundlagen I
Inhalte
Dauer
Exekutionsrecht
sieben Tage
Gerichtsorganisation (GOG, Geo.)
zwei Tage
Zivilrecht
zwei Tage
Insolvenzrecht
ein Tag
Vollzugsgebühren
ein Tag
Informationstechnologie (IT)
zwei Tage
Gesamt
fünfzehn Tage
Ziel: Erwerb eines Überblicks über die für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zentralen Rechtsgrundlagen
Modul Rechtsgrundlagen II
Inhalte
Dauer
Strafrecht
zwei Tage
Zivilrecht
ein Tag
Exekutionsrecht
drei Tage
Grund- und Firmenbuch
zwei Tage
Exekutionsrechtliche Nebengesetze
ein Tag
Informationstechnologie (IT)
ein Tag
Gesamt
zehn Tage
Ziel: Erwerb der Kenntnisse über die besonderen Exekutionsarten und über die für den Vollzug spezifischen IT-Kenntnisse; Grundlagenwissen über das Strafrecht sowie über das Grund- und Firmenbuchrecht
Modul Verhalten im Dienst
Inhalte
Dauer
Rechtsgrundlagen und Compliance
ein Tag
Verhalten und Sicherheit im Dienst
neun Tage
Gesamt
zehn Tage
Ziel: Erwerb der maßgeblichen Rechtsgrundlagen und des erforderlichen Basiswissens im Bereich Compliance; Erlangung der für den Gerichtsvollzug erforderlichen Fähigkeiten im Bereich Verhalten und Sicherheit im Dienst
Modul Vertiefung
Inhalte
Dauer
Zivilrecht
ein Tag
Exekutionsrecht
drei Tage
Exekutionsrechtliche Nebengesetze
zwei Tage
Insolvenzrecht
ein Tag
Vollzugsgebühren
ein Tag
Dienst- und Besoldungsrecht
ein Tag
IT (Informationstechnologie)
ein Tag
Gesamt
zehn Tage
Ziel: Erwerb vertiefender Kenntnisse in den für den Gerichtsvollzug primär relevanten Rechtsbereichen; Erlangung des für den Gerichtsvollzug maßgeblichen dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlagenwissens
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 MKGAV in einfachen Worten?
Anl. 3 MKGAV behandelt "Lehrplan und Lernziele" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. November 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 19:48
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 320/2024
- BGBl. II Nr. 381/2023
- BGBl. II Nr. 402/2022
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.