Verordnungen

MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über nähere Regelungen zur datenschutzrechtlichen Rollenverteilung in grenzüberschreitenden Gesundheitsanwendungen (MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung – MH@EU-RVV)

MH@EU-RVVVerordnungFassung seit 25. Februar 2026RIS-Stand 25. Februar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013111 · BGBl. II Nr. 32/2026 · 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister

Fassung: 25. Februar 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 MH@EU-RVV?

  • Kernaussage§ 8 MH@EU-RVV behandelt "Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister

§ 8. (1) Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister hat folgende Verarbeitungstätigkeiten zu verantworten, die durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger im übertragenen Wirkungsbereich besorgt werden:

(2) Der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister obliegt die Pflicht zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel III der DSGVO, sofern diese unmittelbar und ausschließlich die in Abs. 1 Z 1 genannte Verarbeitungstätigkeit betreffen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 MH@EU-RVV in einfachen Worten?

§ 8 MH@EU-RVV behandelt "Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. Februar 2026
Fassung seit
25. Februar 2026
Fassung bis
laufend
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