Verordnungen

MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über nähere Regelungen zur datenschutzrechtlichen Rollenverteilung in grenzüberschreitenden Gesundheitsanwendungen (MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung – MH@EU-RVV)

MH@EU-RVVVerordnungFassung seit 25. Februar 2026RIS-Stand 25. Februar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013111 · BGBl. II Nr. 32/2026 · 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht · Original im RIS öffnen

§ 11

§ 11 Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers

Fassung: 25. Februar 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 11 MH@EU-RVV?

  • Kernaussage§ 11 MH@EU-RVV behandelt "Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers

§ 11. (1) Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat den Empfang einer EU-Patientenkurzakte aus einem anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaat und die Zurverfügungstellung dieser an den jeweils behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin in seiner oder ihrer Funktion als Nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß § 9 zu verantworten.

(2) Der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister obliegt die Pflicht zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel III der DSGVO, sofern diese unmittelbar und ausschließlich die in Abs. 1 genannte Verarbeitungstätigkeit betrifft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 MH@EU-RVV in einfachen Worten?

§ 11 MH@EU-RVV behandelt "Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 25. Februar 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. Februar 2026
Fassung seit
25. Februar 2026
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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