Verordnungen

MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über nähere Regelungen zur datenschutzrechtlichen Rollenverteilung in grenzüberschreitenden Gesundheitsanwendungen (MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung – MH@EU-RVV)

MH@EU-RVVVerordnungFassung seit 25. Februar 2026RIS-Stand 25. Februar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013111 · BGBl. II Nr. 32/2026 · 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7 Österreich als Behandlungsmitgliedstaat

Fassung: 25. Februar 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 MH@EU-RVV?

  • Kernaussage§ 7 MH@EU-RVV behandelt "Österreich als Behandlungsmitgliedstaat" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

2. Unterabschnitt

Österreich als Behandlungsmitgliedstaat

Die Rolle der behandelnden Apotheke

§ 7. (1) Die jeweils behandelnde Apotheke gemäß § 24q Abs. 1 GTelG 2012 hat folgende Verarbeitungstätigkeiten zu verantworten:

(2) Der jeweils behandelnden Apotheke obliegen folgende Pflichten:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 MH@EU-RVV in einfachen Worten?

§ 7 MH@EU-RVV behandelt "Österreich als Behandlungsmitgliedstaat" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 25. Februar 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. Februar 2026
Fassung seit
25. Februar 2026
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

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