Verordnungen

Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über den Schutz von ArbeitnehmerInnen in der Luftfahrt (Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – LuftAV)

LuftAVVerordnungFassung seit 3. Juli 2019RIS-Stand 12. Dezember 2023

RIS-Gesetzesnummer 20010696 · BGBl. II Nr. 185/2019 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Fassung: 3. Juli 2019 bis laufend

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Die Bestimmungen der

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel1. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. Juli 2019
Fassung seit
3. Juli 2019
Fassung bis
laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 368/2023

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