Verordnungen

Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule

VerordnungFassung seit 1. Januar 2004RIS-Stand 26. April 2016

RIS-Gesetzesnummer 20003098 · BGBl. II Nr. 591/2003 · 64/02 Bundeslehrer · Original im RIS öffnen

§ 3

§ 3 Einrechnung von Nebenleistungen

Fassung: 1. Januar 2004 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 3 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule?

  • Kernaussage§ 3 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule behandelt "Einrechnung von Nebenleistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die mit der fachlichen Führung von Lehrgängen und Seminaren verbundene zusätzliche Belastung des Lehrers wird im...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Einrechnung von Nebenleistungen

§ 3. (1) Die mit der fachlichen Führung von Lehrgängen und Seminaren verbundene zusätzliche Belastung des Lehrers wird im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe II in die Lehrverpflichtung eingerechnet. Eine solche Einrechnung ist nur für jeweils einen Lehrer zulässig.

(2) Die Verwaltung und die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der dem jeweiligen Arbeitsplatz zugeordneten Ausbildungsgeräte wird in die Lehrverpflichtung eingerechnet:

(3) Die Tätigkeit als Sicherheitstechniker und Brandschutzbeauftragter wird im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe V in die Lehrverpflichtung eingerechnet.

(4) Die Einrechnung der Nebenleistungen nach Abs. 1 bis 3 in das Ausmaß der Lehrverpflichtung ist für jeden Lehrer höchstens bis zum Ausmaß von zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II zulässig.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 2 Unterrichtsgegenstände

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule in einfachen Worten?

§ 3 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule behandelt "Einrechnung von Nebenleistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2004 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
26. April 2016
Fassung seit
1. Januar 2004
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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