Verordnungen

Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule

VerordnungFassung seit 1. Januar 2004RIS-Stand 26. April 2016

RIS-Gesetzesnummer 20003098 · BGBl. II Nr. 591/2003 · 64/02 Bundeslehrer · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 1. Januar 2004 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule?

  • KernaussageAnl. 1 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Einreihung der Unterrichtsgegenstände nach § 2 BLVG

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE I

LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE II

LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE III

LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE IV

LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE V

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelLEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE I · LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE II · LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE III · LEHRVERPFLICHTUNGSGRUPPE IV
Gehört thematisch zuUnterricht, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule in einfachen Worten?

Anl. 1 Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2004 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
26. April 2016
Fassung seit
1. Januar 2004
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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