Verordnungen

Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 – LA-V 2013)

LA-V 2013VerordnungFassung seit 1. Januar 2013RIS-Stand 6. Juni 2025

RIS-Gesetzesnummer 20008168 · BGBl. II Nr. 509/2012 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 4

§ 4

Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 4 LA-V 2013?

  • Kernaussage§ 4 LA-V 2013 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Leistungen im Rahmen der Mitwirkung und Kontrolle des Nationalrates bei Vollzugsakten des Bundes begründen keine Vergütungspflicht.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 LA-V 2013 in einfachen Worten?

§ 4 LA-V 2013 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. April 2016
Fassung seit
1. Januar 2013
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 17:56
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 103/2025
  • BGBl. II Nr. 83/2024
  • BGBl. II Nr. 613/2020
  • BGBl. II Nr. 115/2018

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Rückverweise

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