Verordnungen

Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 – LA-V 2013)

LA-V 2013VerordnungFassung seit 6. Juni 2025RIS-Stand 6. Juni 2025

RIS-Gesetzesnummer 20008168 · BGBl. II Nr. 509/2012 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Vergütungs- und Entgeltspflicht

Fassung: 6. Juni 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 LA-V 2013?

  • Kernaussage§ 2 LA-V 2013 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Vergütungs- und Entgeltspflicht

§ 2. (1) Haushaltsführende Stellen haben für Leistungen gemäß § 1 Abs. 1, die sie

(2) Abs. 1 ist insbesondere auch auf Leistungen anzuwenden, die von den leistenden haushaltsführenden Stellen nach den bestehenden Rechtsvorschriften zu erbringen sind.

(3) Von Abs. 1 abweichende Vergütungs- oder Entgeltsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn und soweit dies die Eigenart der Leistung und der damit verbundenen Aufgabenerfüllung erfordert (§§ 63 und 64 BHG 2013).

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 LA-V 2013 in einfachen Worten?

§ 2 LA-V 2013 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 6. Juni 2025 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. Juni 2025
Fassung seit
6. Juni 2025
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 17:56
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 103/2025
  • BGBl. II Nr. 83/2024
  • BGBl. II Nr. 613/2020
  • BGBl. II Nr. 115/2018

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Verweise

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