Verordnungen

Lenker/innen-Ausnahmeverordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für Lenkerinnen und Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge Abweichungen von den Verordnungen (EU) Nr. 165/2014 und (EG) Nr. 561/2006 sowie vom Arbeitszeitgesetz festgelegt werden (Lenker/innen-Ausnahmeverordnung – L-AVO)

L-AVOVerordnungFassung seit 31. August 2023RIS-Stand 31. August 2023

RIS-Gesetzesnummer 20006649 · BGBl. II Nr. 10/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 140/2016 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 7a

§ 7a Regionaler Kraftfahrlinienverkehr

Fassung: 31. August 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7a L-AVO?

  • Kernaussage§ 7a L-AVO behandelt "Regionaler Kraftfahrlinienverkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Abweichend von § 17 Abs. 1 AZG kann bei der Verwendung des Kontrollgerätes im Ortslinienverkehr im...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Regionaler Kraftfahrlinienverkehr

§ 7a. Abweichend von § 17 Abs. 1 AZG kann bei der Verwendung des Kontrollgerätes im Ortslinienverkehr im Sinne des § 24 Abs. 2a KFG unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Aufzeichnungen in der Betriebsstätte aufliegen, von folgenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 abgewichen werden:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelABSCHNITT 3
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7a L-AVO in einfachen Worten?

§ 7a L-AVO behandelt "Regionaler Kraftfahrlinienverkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. August 2023
Fassung seit
31. August 2023
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 254/2023
  • BGBl. II Nr. 575/2020
  • BGBl. II Nr. 140/2016
  • BGBl. II Nr. 280/2014

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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