§ 12
§ 12 Vernichtung
Fassung: 25. März 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 InfoV?
- Kernaussage§ 12 InfoV behandelt "Vernichtung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Klassifizierte Informationen sind mittels geeigneter Verfahren zu vernichten. Registrierungspflichtige klassifizierte Informationen werden ausschließlich von der zuständigen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Vernichtung
§ 12. (1) Klassifizierte Informationen sind mittels geeigneter Verfahren zu vernichten. Registrierungspflichtige klassifizierte Informationen werden ausschließlich von der zuständigen Registratur vernichtet.
(2) Über die Vernichtung registrierungspflichtiger klassifizierter Informationen ist ein Vernichtungsprotokoll anzulegen, das anstelle der vernichteten klassifizierten Information aufzubewahren ist. Vernichtungsprotokolle für klassifizierte Informationen der Stufen 2 und 3 sind mindestens fünf Jahre, Vernichtungsprotokolle für klassifizierte Informationen der Stufe 4 mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 InfoV in einfachen Worten?
§ 12 InfoV behandelt "Vernichtung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 25. März 2015 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. März 2015
- Fassung seit
- 25. März 2015
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 14:36
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 248/2017
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