§ 10
§ 10 Dienstpflichten
Fassung: 15. März 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 InfoSiV?
- Kernaussage§ 10 InfoSiV fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die jeweiligen Dienstvorgesetzten haben die Pflicht, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, welche Mitarbeiter Zugang zu klassifizierten...
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Dienstpflichten
§ 10. (1) Die jeweiligen Dienstvorgesetzten haben die Pflicht, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, welche Mitarbeiter Zugang zu klassifizierten Informationen haben. Sie haben weiters dafür Sorge zu tragen, dass dieser Zugang nur unter den Voraussetzungen der bezughabenden Vorschriften erfolgt.
(2) Personen, denen Zugang zu klassifizierten Informationen gewährt wird, sind zur Verschwiegenheit über die ihnen dadurch zur Kenntnis gelangten Informationen und zur Einhaltung der vorgesehenen Schutzstandards verpflichtet. Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, jeden Verdacht einer Spionagetätigkeit und ungewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit der Sicherheit von Informationen umgehend dem Informationssicherheitsbeauftragten zu melden. Andere gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.
(3) Der Verlust von klassifizierten Informationen ist unverzüglich dem Dienststellenleiter und dem Informationssicherheitsbeauftragten zu melden. Diese haben alle erforderlichen Maßnahmen zur Auffindung der Informationen, Vermeidung allfälliger weiterer Nachteile und Aufklärung des Vorfalls zu treffen. Diese Maßnahmen sind in geeigneter Weise festzuhalten. Vom Verlust ist auch jene Stelle zu verständigen, von der diese Information stammt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 InfoSiV in einfachen Worten?
§ 10 InfoSiV fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
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Gilt in dieser Darstellung von 15. März 2012 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. März 2015
- Fassung seit
- 15. März 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 07:17
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 169/2025
- BGBl. II Nr. 268/2022
- BGBl. II Nr. 131/2018
- BGBl. II Nr. 67/2012
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