Verordnungen

Informationssicherheitsverordnung

Verordnung der Bundesregierung über die Informationssicherheit (Informationssicherheitsverordnung, InfoSiV)

InfoSiVVerordnungFassung seit 15. März 2012RIS-Stand 8. September 2025

RIS-Gesetzesnummer 20003054 · BGBl. II Nr. 548/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 268/2022 · 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 15. März 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 InfoSiV?

  • KernaussageAnl. 1 InfoSiV behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Register haben jedenfalls die nachstehenden Informationen zu enthalten. Sie können zentral oder dezentral, für Entnahmen, Weiterleitungen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 18 Inkrafttreten
Nächster ParagraphAnl. 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 InfoSiV in einfachen Worten?

Anl. 1 InfoSiV behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 15. März 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. März 2015
Fassung seit
15. März 2012
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 07:17
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 169/2025
  • BGBl. II Nr. 268/2022
  • BGBl. II Nr. 131/2018
  • BGBl. II Nr. 67/2012

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

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