Anl. 11
Anl. 11 Operative Überwachung von Seen – Festlegung des minimalen Parameterumfangs für jede Belastungskategorie
Fassung: 22. Dezember 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 11 GZÜV?
- KernaussageAnl. 11 GZÜV behandelt "Operative Überwachung von Seen – Festlegung des minimalen Parameterumfangs für jede Belastungskategorie" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Kreuze ohne Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit der höchsten Aussagekraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Operative Überwachung von Seen – Festlegung des minimalen Parameterumfangs für jede Belastungskategorie
Kreuze ohne Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit der höchsten Aussagekraft.
Kreuze in Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit geringerer, aber deutlich vorhandener Aussagekraft, die gemäß § 17 Abs. 2 zur Schärfung eines nicht eindeutig bestimmbaren Ergebnisses zusätzlich überwacht werden können.
Biologische Qualitätselemente:
Belastungen:
Physikalische und chemische Grundparameter*
Schadstoffe
Phytobenthos
Phytoplankton
Makrophyten
Makrozoobenthos
Fische
Stoffliche Belastungen
Sichttiefe
x
x
Temperatur
x
x
Sauerstoffhaushalt
x
(x)
x
Organische Belastung
x
x
(x)
Nährstoffe
x
x
(x)
Salzgehalt
x
(x)
x
Versauerung
x
x
(x)
Schadstoffe
Relevanter Schadstoff
Hydromorphologische Belastungen
Wasserhaushalt
x
(x)
Morphologie
x
(x)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 11 GZÜV in einfachen Worten?
Anl. 11 GZÜV behandelt "Operative Überwachung von Seen – Festlegung des minimalen Parameterumfangs für jede Belastungskategorie" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 22. Dezember 2006 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Dezember 2016
- Fassung seit
- 22. Dezember 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:49
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 128/2019
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