Verordnungen

Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB)

GWBVerordnungFassung seit 10. Dezember 2021RIS-Stand 10. Dezember 2021

RIS-Gesetzesnummer 20005794 · BGBl. II Nr. 139/2008 · 50/03 Personen- und Güterbeförderung · Original im RIS öffnen

§ 3

§ 3 Prüfungstermin

Fassung: 10. Dezember 2021 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 3 GWB?

  • Kernaussage§ 3 GWB regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 50/03 Personen- und Güterbeförderung

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Prüfungstermin

§ 3. Der Landeshauptmann hat in jedem Jahr mindestens vier Termine für die Abhaltung der Prüfungen über die Grundqualifikation festzulegen und zu veranlassen, dass diese Termine spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung im Internet auf der Homepage des betreffenden Landes verlautbart werden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 2 2.Teil
Nächster Paragraph§ 4 Anmeldung zur Prüfung

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 GWB in einfachen Worten?

§ 3 GWB regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 10. Dezember 2021 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. Dezember 2021
Fassung seit
10. Dezember 2021
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 05:34
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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