Verordnungen

Feuerwehr- und Rettungsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die besonderen Lenkberechtigungen für Feuerwehren und Rettungsorganisationen (Feuerwehr- und Rettungsverordnung – FSG-FRV)

FSG-FRVVerordnungFassung seit 3. März 2011RIS-Stand 4. März 2013

RIS-Gesetzesnummer 10012831 · BGBl. II Nr. 378/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 79/2011 · 90/02 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 vierter Satz FSG

Fassung: 3. März 2011 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 FSG-FRV?

  • Kernaussage§ 5 FSG-FRV behandelt "Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 vierter Satz FSG" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die theoretische Ausbildung in der Dauer von mindestens drei Unterrichtseinheiten hat folgende Inhalte, die die besonderen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 vierter Satz FSG

§ 5. (1) Die theoretische Ausbildung in der Dauer von mindestens drei Unterrichtseinheiten hat folgende Inhalte, die die besonderen Anforderungen der Feuerwehren und Rettungsorganisationen berücksichtigen, zu umfassen:

(2) Die praktische Ausbildung in der Dauer von mindestens fünf Unterrichtseinheiten hat folgende Inhalte zu umfassen:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 FSG-FRV in einfachen Worten?

§ 5 FSG-FRV behandelt "Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 vierter Satz FSG" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. März 2013
Fassung seit
3. März 2011
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 09:32
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 79/2011

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