Anl. 1
Anl. 1 Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027
Fassung: 19. August 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS?
- KernaussageAnl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS behandelt "Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027
Grundlage für den Personalstand zum 31. Dezember 2025 bildet ein MIS-Report (PAG1100: Bundesgleichbehandlung Personalstand Stichtag, Selektionskriterium „Verwendungsgruppe“)
Personalstand: 31. Dezember 2025
Einstufung
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil %
Fluktuation*)
Zielvorgabe weiblich
A/A1/a/v1/PF1
155
208
363
57,3
44
Keine Zielvorgabe
B/A2/b/v2/PF2
110
95
205
46,3
52
50 %
C/A3/c/v3/h1/PF5
39
96
135
71,1
19
Keine Zielvorgabe
D/A4/d/v4/h3/h4
10
5
15
33,3
4
50 %
h5/v5
0
1
1
100,0
0
Keine Zielvorgabe
Lehrlinge
1
6
7
85,7
0
Keine Zielvorgabe
ADV-SV/RIV-IT
7
2
9
22,2
1
Keine Zielvorgabe
ABGB
58
5
63
7,9
11
Keine Zielvorgabe
Summe
380
418
798
52,4
131
FunktionenZentralleitung **
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil %
Fluktuation*)
Zielvorgabe weiblich
Sektionsleitungen
0
2
2
100%
0
Keine Zielvorgabe
Gruppenleitungen
2
1
3
33,3%
1
Keine Zielvorgabe
Abteilungsleitungen
16
14
30
46,7%
5
50 %
Referatsleitungen
4
4
8
50%
3
Keine Zielvorgabe
Summe
21
21
42
50%
9
*) Die Fluktuation beinhaltet die Übertritte in den Ruhestand gem. § 13 Z 1 BDG im Zeitraum 1. Jänner 2026 – 31. Dezember 2030.
**) exkl. Stabsstellen; SL: 2 Stellen vakant, AL: 1 Stelle vakant, RL: 1 Stelle1 vakant
Funktionennachgeordnete Dienststellen **
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil %
Fluktuation*)
Zielvorgabe weiblich
Dienststellenleitung
/Direktor:innen
4
1
5
20 %
0
33 %
Abteilungsleitungen
18
8
26
30,8 %
6
50 %
Referatsleitungen
2
8
10
80 %
2
Keine Zielvorgabe
Summe
24
17
41
41,5 %
8
*) Die Fluktuation beinhaltet die Übertritte in den Ruhestand gem. § 13 Z 1 BDG im Zeitraum 1. Jänner 2026 – 31. Dezember 2030.
**) Bundesdenkmalamt, Fernmeldebüro und Hofmusikkapelle exkl. Stabsstellen und exkl. Vereine (VKM+ÖJM, weil lebende Subventionen); dzt keine Stelle vakant
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS in einfachen Worten?
Anl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS behandelt "Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 19. August 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. August 2026
- Fassung seit
- 19. August 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 20:59
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.