Verordnungen

Frauenförderungsplan BMWKMS

Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (Frauenförderungsplan BMWKMS)

VerordnungFassung seit 19. August 2026RIS-Stand 18. August 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013277 · BGBl. II Nr. 247/2026 · 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027

Fassung: 19. August 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS?

  • KernaussageAnl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS behandelt "Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027

Grundlage für den Personalstand zum 31. Dezember 2025 bildet ein MIS-Report (PAG1100: Bundesgleichbehandlung Personalstand Stichtag, Selektionskriterium „Verwendungsgruppe“)

Personalstand: 31. Dezember 2025

Einstufung

männlich

weiblich

gesamt

Frauenanteil %

Fluktuation*)

Zielvorgabe weiblich

A/A1/a/v1/PF1

155

208

363

57,3

44

Keine Zielvorgabe

B/A2/b/v2/PF2

110

95

205

46,3

52

50 %

C/A3/c/v3/h1/PF5

39

96

135

71,1

19

Keine Zielvorgabe

D/A4/d/v4/h3/h4

10

5

15

33,3

4

50 %

h5/v5

0

1

1

100,0

0

Keine Zielvorgabe

Lehrlinge

1

6

7

85,7

0

Keine Zielvorgabe

ADV-SV/RIV-IT

7

2

9

22,2

1

Keine Zielvorgabe

ABGB

58

5

63

7,9

11

Keine Zielvorgabe

Summe

380

418

798

52,4

131

FunktionenZentralleitung **

männlich

weiblich

gesamt

Frauenanteil %

Fluktuation*)

Zielvorgabe weiblich

Sektionsleitungen

0

2

2

100%

0

Keine Zielvorgabe

Gruppenleitungen

2

1

3

33,3%

1

Keine Zielvorgabe

Abteilungsleitungen

16

14

30

46,7%

5

50 %

Referatsleitungen

4

4

8

50%

3

Keine Zielvorgabe

Summe

21

21

42

50%

9

*) Die Fluktuation beinhaltet die Übertritte in den Ruhestand gem. § 13 Z 1 BDG im Zeitraum 1. Jänner 2026 – 31. Dezember 2030.

**) exkl. Stabsstellen; SL: 2 Stellen vakant, AL: 1 Stelle vakant, RL: 1 Stelle1 vakant

Funktionennachgeordnete Dienststellen **

männlich

weiblich

gesamt

Frauenanteil %

Fluktuation*)

Zielvorgabe weiblich

Dienststellenleitung

/Direktor:innen

4

1

5

20 %

0

33 %

Abteilungsleitungen

18

8

26

30,8 %

6

50 %

Referatsleitungen

2

8

10

80 %

2

Keine Zielvorgabe

Summe

24

17

41

41,5 %

8

*) Die Fluktuation beinhaltet die Übertritte in den Ruhestand gem. § 13 Z 1 BDG im Zeitraum 1. Jänner 2026 – 31. Dezember 2030.

**) Bundesdenkmalamt, Fernmeldebüro und Hofmusikkapelle exkl. Stabsstellen und exkl. Vereine (VKM+ÖJM, weil lebende Subventionen); dzt keine Stelle vakant

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuOrganisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 25 3. Hauptstück
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS in einfachen Worten?

Anl. 1 Frauenförderungsplan BMWKMS behandelt "Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 19. August 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. August 2026
Fassung seit
19. August 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 20:59
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.