§ 5
§ 5 Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreter)
Fassung: 10. August 2002 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 5 Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission?
- Kernaussage§ 5 Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission behandelt "Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreter)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Kommission wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Kommt es nach...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreter)
§ 5. (1) Die Kommission wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Kommt es nach dem ersten Wahldurchgang zu keiner einfachen Mehrheit für einen Kandidaten, erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen. Vereinen alle Kandidaten die gleiche Stimmenanzahl auf sich, dann entscheidet nach einem weiteren Wahldurchgang das Los.
(2) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter werden jeweils für die Dauer ihrer Bestellung als Mitglied gewählt.
(3) Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter verhindert, übernimmt das an Jahren älteste Mitglied den Vorsitz.
(4) Bei Ausscheiden des Vorsitzenden ist vom Stellvertreter des Vorsitzenden nach erfolgter Nachbestellung des Mitglieds durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Kommission unverzüglich für die Wahl eines neuen Vorsitzenden einzuberufen. Ist auch der Stellvertreter des Vorsitzenden ausgeschieden, hat das an Jahren älteste Mitglied in gleicher Weise tätig zu werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission in einfachen Worten?
§ 5 Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission behandelt "Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreter)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 10. August 2002 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 17. Oktober 2012
- Fassung seit
- 10. August 2002
- Fassung bis
- laufend
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