§ 2
§ 2 Verwendung im Prüfdienst
Fassung: 11. Juli 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027?
- Kernaussage§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Verwendung im Prüfdienst" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verwendung im Prüfdienst
§ 2. Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfdienst, der sich aus Personen in den Verwendungsgruppen A1 bzw. v1 und A2 bzw. v2 zusammensetzt, gesondert dargestellt.
Frauenförderungsplan
Prüferinnen
Prüfer
gesamt
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
1996/1997
35
14,7
203
85,3
238
1998/1999
46
19,0
196
81,0
242
2000/2001
53
21,5
194
78,5
247
2002/2003
59
24,0
187
76,0
246
2004/2005
62
26,3
174
73,7
236
2006/2007
72
30,0
168
70,0
240
2008/2009
73
31,1
162
68,9
235
2010/2011
80
32,9
163
67,1
243
2012/2013
86
34,1
166
65,9
252
2014/2015
94
37,9
154
62,1
248
2016/2017
101
40,7
147
59,3
248
2018/2019
105
41,7
147
58,3
252
2020/2021
111
44,6
138
55,4
249
2022/2023
117
46,2
136
53,8
253
2024/2025
121
47,6
133
52,4
254
2026/2027
123
48,4
131
51,6
254
Von den 160 im Rechnungshof beschäftigten Frauen waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 123 und damit 76,9 % im Prüfdienst tätig; von den 147 im Rechnungshof beschäftigten Männern waren es 131, also 89,1 % (Frauenförderungsplan 2024/2025 mit Stichtag 31. Dezember 2023: 77,5 % bzw. 89,9 %).
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 in einfachen Worten?
§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Verwendung im Prüfdienst" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 11. Juli 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Juli 2026
- Fassung seit
- 11. Juli 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 17:07
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