Sonstiges Bundesrecht

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

KFassung seit 11. Juli 2026RIS-Stand 13. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013227 · BGBl. II Nr. 187/2026 · 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Verwendung im Prüfdienst

Fassung: 11. Juli 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027?

  • Kernaussage§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Verwendung im Prüfdienst" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Verwendung im Prüfdienst

§ 2. Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfdienst, der sich aus Personen in den Verwendungsgruppen A1 bzw. v1 und A2 bzw. v2 zusammensetzt, gesondert dargestellt.

Frauenförderungsplan

Prüferinnen

Prüfer

gesamt

Anzahl

in %

Anzahl

in %

Anzahl

1996/1997

35

14,7

203

85,3

238

1998/1999

46

19,0

196

81,0

242

2000/2001

53

21,5

194

78,5

247

2002/2003

59

24,0

187

76,0

246

2004/2005

62

26,3

174

73,7

236

2006/2007

72

30,0

168

70,0

240

2008/2009

73

31,1

162

68,9

235

2010/2011

80

32,9

163

67,1

243

2012/2013

86

34,1

166

65,9

252

2014/2015

94

37,9

154

62,1

248

2016/2017

101

40,7

147

59,3

248

2018/2019

105

41,7

147

58,3

252

2020/2021

111

44,6

138

55,4

249

2022/2023

117

46,2

136

53,8

253

2024/2025

121

47,6

133

52,4

254

2026/2027

123

48,4

131

51,6

254

Von den 160 im Rechnungshof beschäftigten Frauen waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 123 und damit 76,9 % im Prüfdienst tätig; von den 147 im Rechnungshof beschäftigten Männern waren es 131, also 89,1 % (Frauenförderungsplan 2024/2025 mit Stichtag 31. Dezember 2023: 77,5 % bzw. 89,9 %).

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 in einfachen Worten?

§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Verwendung im Prüfdienst" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 11. Juli 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. Juli 2026
Fassung seit
11. Juli 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 17:07
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