§ 12
§ 12 Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
Fassung: 11. Juli 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027?
- Kernaussage§ 12 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 12. (1) Der Rechnungshof strebt an, längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
(2) Frauenanteil im Prüfdienst:
Stichtag 31.12.2025
verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2027
Frauen
Männer
gesamt
Frauen-anteil
Anzahl
in %
Prüfdienst
123
131
254
48,43
50
(3) Frauenanteil in Funktionen:
Stichtag 31.12.2025
verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2027
Funktion
Frauen
Männer
gesamt
Frauen-anteil
Anzahl
in %
Sektionsleitung
3
1
4
75,0
–*)
Sektionsleitung-Stellvertretung
2
2
4
50,0
–*)
Bereichsleitung
1
1
2
50,0
–*)
Leitung Büro
-
1
1
0,0
–**)
Abteilungsleitung
10
20
30
33,3
40
Abteilungsleitung-Stellvertretung
11
18
29
37,9
40
Leitung Stabsstelle
1
-
1
100,0
–*)
*) keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich
**) nur eine einzelne Funktion
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 in einfachen Worten?
§ 12 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 11. Juli 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Juli 2026
- Fassung seit
- 11. Juli 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 17:07
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