Sonstiges Bundesrecht

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

KFassung seit 11. Juli 2026RIS-Stand 13. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013227 · BGBl. II Nr. 187/2026 · 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 10

§ 10 Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

Fassung: 11. Juli 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 10 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027?

  • Kernaussage§ 10 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

2. Abschnitt

Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

§ 10. (1) Frauenquote im Prüfdienst: Im Prüfdienst sind Frauen trotz eines steten Anstiegs des Anteils (zuletzt von 47,6 % zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 48,4 % zum Stichtag 31. Dezember 2025) nach wie vor unterrepräsentiert. Der angestrebte Frauenanteil von 50 % wäre bei einer Nachbesetzung der 22 bis Ende des Jahres 2029 durch prognostizierte Abgänge im Prüfdienst (siehe unten im 3. Abschnitt) freiwerdenden Stellen mit 11 Frauen und 11 Männern erreicht.

(2) Frauenanteil bei Leitungsfunktionen: In den Funktionen Sektionsleitung, Sektionsleitung-Stellvertretung, Bereichsleitung und Stabsstellenleitung ist bereits ein Frauenanteil von zumindest 50 % erfüllt. Dies bei allen Leitungsfunktionen zu erreichen, ist nur langfristig möglich; dazu müssten von 30 zu besetzenden Abteilungsleitungen bzw. 29 Abteilungsleitung-Stellvertretungen jeweils 15 Frauen diese Funktionen ausüben.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 in einfachen Worten?

§ 10 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 11. Juli 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. Juli 2026
Fassung seit
11. Juli 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 17:07
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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