§ 3
§ 3 Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
Fassung: 11. Juli 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027?
- Kernaussage§ 3 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 3. Die geschlechterspezifische Besetzung der Leitungsfunktionen und höheren Funktionen im Rechnungshof stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar:
Funktion
Ist
zum Stichtag 31.12.2023
Ziel
laut FFP 2024/2025
Ist
zum Stichtag 31.12.2025
Anteil der Frauen in %
Sektionsleitung
60
-1
75
Sektionsleitung-Stellvertretung
50
-1
50
Abteilungsleitung
37,5
40
33,3
Abteilungsleitung-Stellvertretung
35,3
38
37,9
__________________________
1 Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 in einfachen Worten?
§ 3 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 behandelt "Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 11. Juli 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Juli 2026
- Fassung seit
- 11. Juli 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 17:07
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