§ 14
§ 14 Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH
Fassung: 1. April 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 TabMG 1996?
- Kernaussage§ 14 TabMG 1996 behandelt "Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zu der Monopolverwaltung, die von der Monopolverwaltung GmbH zu besorgen ist, gehören die Angelegenheiten des Kleinhandels...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH
§ 14. (1) Zu der Monopolverwaltung, die von der Monopolverwaltung GmbH zu besorgen ist, gehören die Angelegenheiten des Kleinhandels mit Tabakerzeugnissen und ELiquids unter Verfolgung von gesundheits-, sozial, struktur- und fiskalpolitischen Zielen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung der Anzahl von Konzessionen als Tabaktrafikant, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, die Vergabe dieser Konzessionen nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018, BGBl. I Nr. 65/2018, unter Beachtung dieses Bundesgesetzes und die damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, wobei bei der Ausgestaltung und Vergabe solcher Konzessionen der Förderung von Menschen mit Behinderungen besondere Berücksichtigung zu geben ist. Konzessionen für Tabakverkaufsstellen (§ 23 Abs. 4) dürfen nur dann vergeben werden, wenn ein Tabakfachgeschäft (§ 23 Abs. 2) im betreffenden Einzugsgebiet wirtschaftlich nicht lebensfähig wäre. Die Monopolverwaltung GmbH hat insbesondere Interessenten für Tabaktrafiken über Möglichkeiten zur Erlangung einer Konzession zu informieren und Tabaktrafikanten durch Information, Beratung und Kontrolle während der Vertragslaufzeit zu begleiten. Die Monopolverwaltung GmbH hat weiters unter Berücksichtigung der im ersten Satz genannten Ziele ELiquid-Lizenzen auszustellen. Sie hat laufend die Markt- und Konsumentwicklungen zu analysieren, insbesondere auch für Zwecke von Bedarfsprüfungen (§§ 25 und 30 Abs. 3 Z 1).
(2) Die Monopolverwaltung GmbH hat auf die Einhaltung der für den Kleinhandel geltenden Rechtsvorschriften, Konzessionsverträge und Lizenzverträge zu achten und durch unterstützende Tätigkeiten zur Gewährleistung eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Handelsverkehrs mit Tabakerzeugnissen und ELiquids beizutragen. Die Gesellschaft ist Ausgabestelle nach Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse, ABl. Nr. L 96 vom 16.04.2018 S. 7, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/448 vom 1. März 2023, ABl. Nr. L 65 vom 2.3.2023, S. 28. Sie hat alle organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um diese Aufgaben erfüllen zu können.
(3) Die Gesellschaft hat in der erforderlichen Anzahl Außenstellen einzurichten.
(4) Die Gesellschaft hat ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu führen.
(5) Die Gesellschaft darf weder rechtlich noch faktisch kontrollierend an einem Unternehmen beteiligt sein, das Tabakerzeugnisse oder E-Liquids herstellt oder mit solchen Erzeugnissen handelt.
(6) Die Gesellschaft kann sich von der Finanzprokuratur gemäß dem Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, unbeschadet der Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane rechtlich beraten und vertreten lassen.
(7) Die Gesellschaft ist ermächtigt, die Einhaltung der Bestimmungen nach § 24 Abs. 4 durch Einsatz minderjähriger Überprüfungsorgane zu kontrollieren. Bei diesen Kontrollen von Tabaktrafikanten oder Lizenznehmern verkaufte Waren werden ungeöffnet und unmittelbar an diese zurückgestellt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 TabMG 1996 in einfachen Worten?
§ 14 TabMG 1996 behandelt "Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. April 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. Januar 2026
- Fassung seit
- 1. April 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 21:21
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 97/2025 (NR: GP XXVIII RV 294 AB 331 S. 55. BR: 11720 AB 11741 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 110/2023 (NR: GP XXVII RV 2086 AB 2138 S. 224. BR: AB 11270 S. 957.)
- BGBl. I Nr. 185/2022 (NR: GP XXVII RV 1744 AB 1776 S. 183. BR: 11104 AB 11116 S. 947.)
- BGBl. I Nr. 104/2019 (NR: GP XXVI IA 985/A AB 692 S. 88. BR: AB 10252 S. 897.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 4
- Wann ist § 14 TabMG 1996 auf Schulen oder Sachverhalte anwendbar? 3
- Unter welchen Voraussetzungen geht es um Aufnahme, Schulbesuch oder Zugang zur Schule? 3
- Welche Fragen zu Prüfung, Leistungsbeurteilung oder Zeugnissen wurden behandelt? 3
- Bundesverwaltungsgericht14
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)1
Bei 15 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint Bundesverwaltungsgericht in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.