§ 31
§ 31 Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften
Fassung: 2. April 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 31 PSG 2004?
- Kernaussage§ 31 PSG 2004 behandelt "Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 1994 – PSG...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften
§ 31. Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 1994 – PSG 1994), BGBl. Nr. 63/1995, zuletzt geändert durch das 1. Euro-Umstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 98/2001, außer Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 31 PSG 2004 in einfachen Worten?
§ 31 PSG 2004 behandelt "Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 2. April 2005 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Februar 2016
- Fassung seit
- 2. April 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 02:13
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 32/2018 (NR: GP XXVI RV 65 AB 97 S. 21. BR: 9947 AB 9956 S. 879.)
- BGBl. I Nr. 163/2015 (NR: GP XXV RV 896 AB 907 S. 107. BR: 9494 AB 9498 S. 849.)
- BGBl. I Nr. 71/2013 (NR: GP XXIV RV 2193 AB 2226 S. 194. BR: AB 8934 S. 819.)
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