Bundesgesetze

Politische-Werbung-Gesetz

Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Gesetz – PolWG)

BundesgesetzFassung seit 1. Mai 2026RIS-Stand 24. April 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013159 · BGBl. I Nr. 21/2026 · 16/01 Medien, Presseförderung · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Berichterstattung der KommAustria

Fassung: 1. Mai 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 Politische-Werbung-Gesetz?

  • Kernaussage§ 5 Politische-Werbung-Gesetz behandelt "Berichterstattung der KommAustria" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 16/01 Medien, Presseförderung

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Berichterstattung der KommAustria

§ 5. Die KommAustria hat im Rahmen ihres Tätigkeitsberichts nach § 19 Abs. 2 KOG einen mit den in Art. 25 Abs. 8 der Verordnung genannten Informationen versehenen Berichtsteil über die zur Erfüllung der Verpflichtungen der Verordnung verhängten Sanktionen im Zusammenhang mit den Art. 5 bis 7, 9 bis 17, 20 und 21 der Verordnung zur Übermittlung an die Europäische Kommission zu verfassen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 Politische-Werbung-Gesetz in einfachen Worten?

§ 5 Politische-Werbung-Gesetz behandelt "Berichterstattung der KommAustria" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
24. April 2026
Fassung seit
1. Mai 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 13:32
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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