Bundesgesetze

Mineralölsteuergesetz 2022

Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022)

MinStG 2022BundesgesetzFassung seit 1. Januar 2022RIS-Stand 1. Oktober 2026

RIS-Gesetzesnummer 10004908 · BGBl. Nr. 630/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 · 32/05 Verbrauchsteuern · Original im RIS öffnen

§ 37

§ 37 8. Ausfuhr unter Steueraussetzung

Fassung: 1. Januar 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 37 MinStG 2022?

  • Kernaussage§ 37 MinStG 2022 behandelt "8. Ausfuhr unter Steueraussetzung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür die Sicherheitsleistung § 30 Abs. 4 sinngemäß. Wird das Mineralöl über andere Mitgliedstaaten ausgeführt,.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zum Bezugszeitraum vgl. § 63

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

8. Ausfuhr unter Steueraussetzung

§ 37. (1) Mineralöl darf unter Steueraussetzung, auch über Drittländer oder Drittgebiete, aus Steuerlagern im Steuergebiet oder von registrierten Versendern vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet befördert werden

(2) Der Inhaber des Steuerlagers oder der registrierte Versender hat das Mineralöl ohne ungerechtfertigten Aufschub auszuführen.

(3) In den Fällen des Abs. 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Mineralöl das Steuerlager verlässt oder an einem Ort der Einfuhr in dem Zeitpunkt, in dem das Mineralöl durch die Zollbehörden im Rahmen der Zollabfertigung einem registrierten Versender überlassen wird. Die Beförderung unter Steueraussetzung endet

(4) Wird das Mineralöl unmittelbar aus dem Steuergebiet ausgeführt, gilt für die Sicherheitsleistung § 30 Abs. 4 sinngemäß. Wird das Mineralöl über andere Mitgliedstaaten ausgeführt, gilt § 31 Abs. 1, zweiter bis vierter Satz sinngemäß.

(5) Wird Mineralöl unter Steueraussetzung in eines der in § 2 Abs. 11 Z 5 lit. a angeführten Drittgebiete verbracht, sind die im Zollkodex vorgesehenen Formalitäten für den Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Union entsprechend anzuwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 37 MinStG 2022 in einfachen Worten?

§ 37 MinStG 2022 behandelt "8. Ausfuhr unter Steueraussetzung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Für wen ist § 37 MinStG 2022 relevant?

Für die Sicherheitsleistung § 30 Abs. 4 sinngemäß. Wird das Mineralöl über andere Mitgliedstaaten ausgeführt,.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. Januar 2022
Fassung seit
1. Januar 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 07:20
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 82/2026 (NR: GP XXVIII IA 1020/A AB 627 S. 99. BR: AB 11867 S. 995.)
  • BGBl. I Nr. 12/2026 (NR: GP XXVIII IA 763/A AB 440 S. 71. BR: 11779 AB 11780 S. 988.)
  • BGBl. I Nr. 72/2024 (NR: GP XXVII IA 4068/A AB 2585 S. 268. BR: AB 11512 S. 968.)
  • BGBl. I Nr. 108/2022 (NR: GP XXVII RV 1534 AB 1585 S. 168. BR: 11010 AB 11044 S. 943.)

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