§ 15
§ 15 Schulaufsicht
Fassung: 1. September 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 15 Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland?
- Kernaussage§ 15 Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland behandelt "Schulaufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 70/09 Minderheiten-Schulrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
7. Abschnitt
Schulaufsicht
§ 15. Bei der Bildungsdirektion für das Burgenland ist eine Abteilung für die Angelegenheiten
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 15 Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland in einfachen Worten?
§ 15 Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland behandelt "Schulaufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2019 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Januar 2019
- Fassung seit
- 1. September 2019
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 101/2018 (NR: GP XXVI RV 373 AB 450 S. 55. BR: AB 10100 S. 888.)
- BGBl. I Nr. 138/2017 (NR: GP XXV IA 2254/A AB 1707 S. 188. BR: AB 9852 S. 871.)
- BGBl. I Nr. 48/2014 (NR: GP XXV RV 141 AB 150 S. 30. BR: 9191 AB 9196 S. 831.)
- BGBl. I Nr. 36/2012 (NR: GP XXIV RV 1631 AB 1683 S. 150. BR: AB 8703 S. 807.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
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