Bundesgesetze

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Aktuelle RIS-Fassung von Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).

LSD-BGBundesgesetzFassung seit 20. Juli 2022RIS-Stand 11. August 2026

RIS-Gesetzesnummer 20009555 · BGBl. I Nr. 44/2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2026 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 15

§ 15 Feststellung von Übertretungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

Fassung: 20. Juli 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 15 LSD-BG?

  • Kernaussage§ 15 LSD-BG behandelt "Feststellung von Übertretungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Stellt die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Rahmen ihrer Tätigkeit fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Feststellung von Übertretungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

§ 15. (1) Stellt die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Rahmen ihrer Tätigkeit fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Sinne des Abschnitts I BUAG oder im Sinne des § 33d BUAG nicht zumindest das ihm nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührende Entgelt im Sinne des § 29 Abs. 1 unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien leistet, gilt § 13 Abs. 4, Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Kompetenzzentrums LSDB die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse tritt.

(2) Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist im Rahmen ihrer Tätigkeit berechtigt, die Bereithaltung der Unterlagen nach den §§ 21 und 22 zu überwachen, Einsicht zu nehmen und Ablichtungen dieser Unterlagen anzufertigen und deren Übermittlung zu fordern, wobei die Unterlagen bis zum Ablauf des der Aufforderung zweitfolgenden Werktages abzusenden sind. Erfolgt bei innerhalb eines Arbeitstages wechselnden Arbeits(Einsatz)orten die Kontrolle nicht am ersten Arbeits(Einsatz)ort, sind die Unterlagen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse nachweislich zu übermitteln, wobei die Unterlagen bis zum Ablauf des der Aufforderung zweitfolgenden Werktages abzusenden sind. Für die Übermittlung gebührt kein Ersatz der Aufwendungen. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist berechtigt, entsprechend § 12 Abs. 1 Z 4 und 7 die Vorlage von Unterlagen zu verlangen und Einsicht in die Datenbank im Kompetenzzentrum LSDB zu nehmen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 15 LSD-BG in einfachen Worten?

§ 15 LSD-BG behandelt "Feststellung von Übertretungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Juli 2022
Fassung seit
20. Juli 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 11:41
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 66/2026 (NR: GP XXVIII IA 917/A AB 574 S. 87. BR: 11832 AB 11862 S. 994.)
  • BGBl. I Nr. 45/2024 (NR: GP XXVII IA 3940/A AB 2514 S. 259. BR: AB 11477 S. 966.)
  • BGBl. I Nr. 111/2022 (NR: GP XXVII RV 1488 AB 1602 S. 167. BR: AB 11032 S. 943.)
  • BGBl. I Nr. 174/2021 (NR: GP XXVII RV 943 AB 1011 S. 115. BR: AB 10692 S. 929.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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