Bundesgesetze

Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz

Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG)

LobbyGBundesgesetzFassung seit 1. Januar 2013RIS-Stand 17. November 2022

RIS-Gesetzesnummer 20007924 · BGBl. I Nr. 64/2012 · 10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Ausnahmen

Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 LobbyG?

  • Kernaussage§ 2 LobbyG behandelt "Ausnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ausnahmen

§ 2. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetz sind nicht anzuwenden

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel1. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Nächster Paragraph§ 3 Kompetenz

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 LobbyG in einfachen Worten?

§ 2 LobbyG behandelt "Ausnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
17. November 2022
Fassung seit
1. Januar 2013
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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