Bundesgesetze

Investmentfondsgesetz 2011

Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011)

InvFG 2011BundesgesetzFassung bis 15. April 2027RIS-Stand 7. August 2026

RIS-Gesetzesnummer 20007389 · BGBl. I Nr. 77/2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2026 · 37/02 Kreditwesen · Original im RIS öffnen

§ 40

§ 40 Aufgaben der Depotbank

Fassung: 13. Oktober 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 40 InvFG 2011?

  • Kernaussage§ 40 InvFG 2011 behandelt "Aufgaben der Depotbank" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Verwaltungsgesellschaft hat mit der Verwahrung der zu einem OGAW (§ 50) gehörigen Wertpapiere und mit...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Aufgaben der Depotbank

§ 40. (1) Die Verwaltungsgesellschaft hat mit der Verwahrung der zu einem OGAW (§ 50) gehörigen Wertpapiere und mit der Führung der zum OGAW gehörigen Konten eine einzige Depotbank, die die Anforderungen des § 41 erfüllt, zu beauftragen.

(1a) Die Bestellung der Depotbank bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines schriftlichen Vertrages. Dieser Vertrag hat unter anderem auch den Informationsaustausch zu regeln, der erforderlich ist, damit die Depotbank ihren Aufgaben gemäß der Richtlinie 2009/65/EG, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/438, diesem Bundesgesetz sowie den gemäß diesem Bundesgesetz von der FMA erlassenen Verordnungen für jene OGAW, für welche sie bestellt wurde, nachkommen kann.

(2) Die Depotbank hat zu gewährleisten, dass

(3) Die Depotbank hat den Weisungen der Verwaltungsgesellschaft Folge zu leisten, außer diese Weisungen verstoßen gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder die Fondsbestimmungen.

(4) Die Depotbank ist berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen gemäß § 37 EO durch Klage Widerspruch zu erheben, wenn auf einen zu einem OGAW gehörigen Vermögenswert Exekution geführt wird, sofern es sich nicht um eine gemäß §§ 80 bis 84 begründete Forderung gegen den OGAW handelt.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel3. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 39 2. Hauptstück

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 40 InvFG 2011 in einfachen Worten?

§ 40 InvFG 2011 behandelt "Aufgaben der Depotbank" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 13. Oktober 2016 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
11. August 2016
Fassung seit
13. Oktober 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 21:39
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 57/2026 (NR: GP XXVIII RV 502 AB 543 S. 87. BR: AB 11844 S. 994.)
  • BGBl. I Nr. 6/2026 (NR: GP XXVIII RV 300 AB 386 S. 63. BR: 11762 AB 11764 S. 986.)
  • BGBl. I Nr. 5/2026 (NR: GP XXVIII RV 366 AB 380 S. 63. BR: 11763 AB 11768 S. 986.)
  • BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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