§ 3
§ 3 Freiheitsbeschränkung
Fassung: 1. Juli 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 HeimAufG?
- Kernaussage§ 3 HeimAufG behandelt "Freiheitsbeschränkung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Freiheitsbeschränkung
§ 3. (1) Eine Freiheitsbeschränkung im Sinn dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person (im Folgenden Bewohner) gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, oder durch deren Androhung unterbunden wird.
(1a) Eine alterstypische Freiheitsbeschränkung an einem Minderjährigen ist keine Freiheitsbeschränkung im Sinn dieses Bundesgesetzes.
(2) Eine Freiheitsbeschränkung liegt nicht vor, wenn der entscheidungsfähige Bewohner einer Unterbindung der Ortsveränderung, insbesondere im Rahmen eines Vertrages über die ärztliche Behandlung, zugestimmt hat. Diese Zustimmung kann nur der Bewohner selbst erteilen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 HeimAufG in einfachen Worten?
§ 3 HeimAufG behandelt "Freiheitsbeschränkung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Mai 2017
- Fassung seit
- 1. Juli 2018
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 08:29
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 77/2023 (NR: GP XXVII RV 2093 AB 2155 S. 226. BR: AB 11288 S. 957.)
- BGBl. I Nr. 59/2017 (NR: GP XXV RV 1461 AB 1528 S. 173. BR: AB 9764 S. 866.)
- BGBl. I Nr. 18/2010 (NR: GP XXIV RV 601 AB 608 S. 55. BR: AB 8285 S. 782.)
- BGBl. I Nr. 94/2006 (NR: GP XXII AB 1512 S. 153. BR: AB 7568 S. 735.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 14
- Welche Fragen zu Prüfung, Leistungsbeurteilung oder Zeugnissen wurden behandelt? 2
- Welche Verfahrensfragen, Fristen oder Rechtsmittel spielen eine Rolle? 1
- OGH12
- LG Klagenfurt1
- LG Feldkirch1
Bei 14 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 7Ob144/06m; 7Ob226/06w; 8Ob121/06m; 7Ob19/07f; 4Ob149/09d; 7Ob36/12p; 7Ob193/13b; 7Ob33/14z; 7Ob233/16i; 7Ob103/17y; 7Ob102/17a; 7Ob59/21h; 10ObS58/25i · 10. Juli 20257Ob144/06m; 7Ob226/06w; 8Ob121/06m; 7Ob19/07f; 4Ob149/09d; 7Ob36/12p; 7Ob193/13b; 7Ob33/14z; 7Ob233/16i; 7Ob103/17y; 7Ob102/17a; 7Ob59/21h; 10ObS58/25i · 10. Juli 2025 · ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121221Veröff: SZ 2006/121 Ähnlich; Beisatz: Eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des HeimAufG kann nur an jemandem vorgenommen werden, der grundsätzlich (noch) - wenn auch durch Hilfe Dritter - über die Möglichkeit zur willkürlichen körperlichen Bewegung (Fortbewegung) (mit Ortsveränderung) verfügt....
HeimAufG §3OGH · RechtssatzOGH · 7Ob635/92; 1Ob639/92; 4Ob513/93 (4Ob514/93); 1Ob584/93; 5Ob571/93; 7Ob2423/96s; 10ObS183/97b; 2Ob347/97m; 6Ob198/02i; 7Ob305/05m; 8Ob121/06m; 4Ob149/09d; 7Ob57/13b; 7Ob173/13m; 7Ob42/14y; 7Ob209/13f; 7Ob134/14b; 7Ob135/14z; 7Ob21/16p; 7Ob205/16x; 7Ob233/16i; 7Ob103/17y; 7Ob102/17a; 7Ob59/20g; 7Ob122/20x; 7Ob59/21h; 7Ob161/21h; 7Ob200/21v; 7Ob209/21t; 7Ob16/22m; 7Ob120/22f; 7Ob124/22v; 7Ob34/23k; 7Ob77/23h; 7Ob62/25f · 22. April 20257Ob635/92; 1Ob639/92; 4Ob513/93 (4Ob514/93); 1Ob584/93; 5Ob571/93; 7Ob2423/96s; 10ObS183/97b; 2Ob347/97m; 6Ob198/02i; 7Ob305/05m; 8Ob121/06m; 4Ob149/09d; 7Ob57/13b; 7Ob173/13m; 7Ob42/14y; 7Ob209/13f; 7Ob134/14b; 7Ob135/14z; 7Ob21/16p; 7Ob205/16x; 7Ob233/16i; 7Ob103/17y; 7Ob102/17a; 7Ob59/20g; 7Ob122/20x; 7Ob59/21h; 7Ob161/21h; 7Ob200/21v; 7Ob209/21t; 7Ob16/22m; 7Ob120/22f; 7Ob124/22v; 7Ob34/23k; 7Ob77/23h; 7Ob62/25f · 22. April 2025 · ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075871nur: Eine Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit liegt immer dann vor, wenn es einer Person unmöglich gemacht wird, ihren Aufenthalt nach ihrem freien Willen zu verändern. Die ständige Abhängigkeit der freien Aufenthaltsveränderung vom Willen eines anderen stellt bereits die...
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HeimAufG §3 · UbG §33 · HeimAufG §5 Abs1OGH · RechtssatzOGH · 7Ob113/18w; 7Ob208/23y · 11. Dezember 20237Ob113/18w; 7Ob208/23y · 11. Dezember 2023 · ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132279Beisatz: Hier: Darin, das der Bewohner zwar täglich, aber auf eine andere, dem Bewohner weniger genehme Form, mobilisiert wird, liegt keine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG, sodass diese Pflegemaßnahme nicht im Rahmen des HeimAufG zu überprüfen ist. (T1)
HeimAufG §3 Abs1OGH · RechtssatzOGH · 8Ob121/06m; 4Ob149/09d; 7Ob36/12p; 7Ob205/12s; 7Ob33/14z; 7Ob209/13f; 7Ob134/14b; 7Ob135/14z; 7Ob205/16x; 7Ob193/16g; 7Ob199/16i; 7Ob233/16i; 7Ob112/17x; 7Ob103/17y; 7Ob102/17a; 7Ob24/18g; 7Ob25/18d; 7Ob113/18w; 7Ob59/21h; 7Ob127/21h; 7Ob161/21h; 7Ob16/22m · 16. Februar 20228Ob121/06m; 4Ob149/09d; 7Ob36/12p; 7Ob205/12s; 7Ob33/14z; 7Ob209/13f; 7Ob134/14b; 7Ob135/14z; 7Ob205/16x; 7Ob193/16g; 7Ob199/16i; 7Ob233/16i; 7Ob112/17x; 7Ob103/17y; 7Ob102/17a; 7Ob24/18g; 7Ob25/18d; 7Ob113/18w; 7Ob59/21h; 7Ob127/21h; 7Ob161/21h; 7Ob16/22m · 16. Februar 2022 · ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121662Beisatz: Hier: Versperren des Eingangstores während des Tages mit der Wirkung, dass damit der Bewohner am Verlassen der Einrichtung gehindert wird. (T1); Veröff: SZ 2006/186 Beisatz: Die Verringerung des Anreizes, den normalen Aufenthaltsbereich zu verlassen ist anders als...
HeimAufG §3OGH · RechtssatzOGH · 7Ob186/06p; 2Ob77/08z; 1Ob21/09h; 3Ob176/10v; 7Ob142/11z; 7Ob235/11a; 7Ob62/12m; 7Ob193/13b; 7Ob240/13i; 7Ob32/14b; 7Ob77/14w; 7Ob139/14p; 7Ob21/16p; 7Ob137/16x; 7Ob205/16x; 7Ob67/19g; 7Ob59/20g; 7Ob122/20x; 7Ob183/20t; 7Ob107/21t; 7Ob200/21v; 7Ob194/21m · 26. Januar 20227Ob186/06p; 2Ob77/08z; 1Ob21/09h; 3Ob176/10v; 7Ob142/11z; 7Ob235/11a; 7Ob62/12m; 7Ob193/13b; 7Ob240/13i; 7Ob32/14b; 7Ob77/14w; 7Ob139/14p; 7Ob21/16p; 7Ob137/16x; 7Ob205/16x; 7Ob67/19g; 7Ob59/20g; 7Ob122/20x; 7Ob183/20t; 7Ob107/21t; 7Ob200/21v; 7Ob194/21m · 26. Januar 2022 · ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121227Beisatz: Ist ein Medikament ein (reines) Sedativum, kann von einer bewegungsdämpfenden Nebenwirkung keine Rede sein. (T1) Beis wie T1 Vgl auch Bem: „... unmittelbar, also primär ...“ (T2) Beis wie T2 Beisatz: Medikamente und Fixierung auf Rollstuhl. (T3)...
HeimAufG §3OGH · RechtssatzOGH · 2Ob77/08z; 1Ob21/09h; 7Ob62/12m; 7Ob240/13i; 7Ob77/14w; 7Ob21/16p; 7Ob137/16x; 7Ob59/20g; 7Ob122/20x; 7Ob183/20t; 7Ob107/21t; 7Ob200/21v; 7Ob194/21m · 26. Januar 20222Ob77/08z; 1Ob21/09h; 7Ob62/12m; 7Ob240/13i; 7Ob77/14w; 7Ob21/16p; 7Ob137/16x; 7Ob59/20g; 7Ob122/20x; 7Ob183/20t; 7Ob107/21t; 7Ob200/21v; 7Ob194/21m · 26. Januar 2022 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123875Beisatz: Hier: Verabreichung von Zoldem, Dominal forte, Xanor, Seroquel und Haldol. (T1) nur: Anhand der Feststellung, der Einsatz der kombiniert verabreichten Medikamente sei „therapeutisch indiziert", ist eine abschließende Beurteilung, ob eine Freiheitsbeschränkung vorliegt, keinesfalls möglich. Hiezu bedarf es...
HeimAufG §3OGH · RechtssatzOGH · 7Ob103/17y; 7Ob102/17a · 5. Juli 20177Ob103/17y; 7Ob102/17a · 5. Juli 2017 · ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131656Veröff: SZ 2017/78
HeimAufG §3OGH · RechtssatzOGH · 7Ob36/12p; 7Ob233/16i · 29. März 20177Ob36/12p; 7Ob233/16i · 29. März 2017 · ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127802Veröff: SZ 2012/48 Auch
HeimAufG §3 Abs2OGH · RechtssatzOGH · 7Ob134/14b; 7Ob135/14z · 29. Oktober 20147Ob134/14b; 7Ob135/14z · 29. Oktober 2014 · ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129780Veröff: SZ 2014/101
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AußStrG 2005 §45 IIF · HeimAufG §3 · HeimAufG §11 Abs3 · HeimAufG §16LG Klagenfurt · RechtssatzLG Klagenfurt · 4R27/08z · 28. Januar 20084R27/08z · 28. Januar 2008 · ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000035HeimAufG §3 · HeimaufG §5 Abs2OGH · RechtssatzOGH · 5Ob571/93; 8Ob121/06m · 18. Dezember 20065Ob571/93; 8Ob121/06m · 18. Dezember 2006 · ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075827Vgl aber; Beisatz: Im Versperrthalten der Eingangstür in der Nacht (22 - 6 Uhr) kann keine unzulässige Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG erblickt werden. Selbst in der Nacht muss jedenfalls aber die Möglichkeit gegeben sein, die Einrichtung kontrolliert zu verlassen....
UbG §2 · UbG §33 · HeimAufG §3LG Feldkirch · RechtssatzLG Feldkirch · 2R264/06y · 21. November 20062R264/06y · 21. November 2006 · ECLI:AT:LG00929:2006:RFE0000163HeimAufG §3