§ 56
§ 56
Fassung: 1. Mai 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 56 GBG 1955?
- Kernaussage§ 56 GBG 1955 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das Gesuch um Eintragung des Rechtes oder der Löschung, für die die Rangordnung angemerkt worden ist,...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 56 GBG 1955 in einfachen Worten?
§ 56 GBG 1955 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Februar 2024
- Fassung seit
- 1. Mai 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 09:00
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 81/2020 (NR: GP XXVII RV 223 AB 296 S. 45. BR: 10366 AB 10372 S. 911.)
- BGBl. I Nr. 58/2018 (NR: GP XXVI RV 195 AB 221 S. 34. BR: AB 10018 S. 882.)
- BGBl. I Nr. 87/2015 (NR: GP XXV RV 688 AB 718 S. 83. BR: AB 9419 S. 844.)
- BGBl. I Nr. 30/2012 (NR: GP XXIV RV 1675 AB 1698 S. 150. BR: AB 8708 S. 807.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 6
- OGH6
Bei 6 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 3Ob533/24; 3Ob167/78 · 28. November 19783Ob533/24; 3Ob167/78 · 28. November 1978 · ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0060921Veröff: SZ 6/239 Vgl auch; Veröff: SZ 51/166
GBG 1955 §56OGH · RechtssatzOGH · 2Ob1305/27 · 10. Januar 19282Ob1305/27 · 10. Januar 1928 · ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0060903Veröff: SZ 10/5
GBG 1955 §56OGH · RechtssatzOGH · 2Ob941/27 · 4. November 19272Ob941/27 · 4. November 1927 · ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0060908Veröff: SZ 9/246
GBG 1955 §56OGH · RechtssatzOGH · 3Ob476/27 · 24. Mai 19273Ob476/27 · 24. Mai 1927 · ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0060904Veröff: SZ 9/212
GBG 1955 §56OGH · RechtssatzOGH · 3Ob389/25 · 13. Mai 19253Ob389/25 · 13. Mai 1925 · ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0060963Veröff: SZ 7/176
GBG 1955 §56OGH · RechtssatzOGH · 3Ob801/24; 2Ob105/25 · 10. Februar 19253Ob801/24; 2Ob105/25 · 10. Februar 1925 · ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0060907Veröff: SZ 6/342 Ähnlich; Veröff: SZ 7/42
GBG 1955 §56