Art. 1 § 11
Art. 1 § 11 Aufsichtsrat
Fassung: 1. Juli 2003 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 1 § 11 BRZ GmbH?
- KernaussageArt. 1 § 11 BRZ GmbH behandelt "Aufsichtsrat" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 14/01 Verwaltungsorganisation
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Aufsichtsrat
§ 11. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Sechs Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Die Entsendung von Mitgliedern der betrieblichen Arbeitnehmervertretung richtet sich nach § 110 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 § 11 BRZ GmbH in einfachen Worten?
Art. 1 § 11 BRZ GmbH behandelt "Aufsichtsrat" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2003 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 31. Januar 2024
- Fassung seit
- 1. Juli 2003
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 09:13
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 156/2023 (NR: GP XXVII IA 3658/A AB 2297 S. 239. BR: AB 11347 S. 960.)
- BGBl. I Nr. 71/2003 (NR: GP XXII RV 59 AB 111 S. 20. BR: 6788 AB 6790 S. 697.)
- BGBl. I Nr. 47/2001 (NR: GP XXI RV 499 AB 539 S. 61. BR: 6327 AB 6338 S. 676.)
- BGBl. I Nr. 79/1998 (NR: GP XX RV 1099 und Zu 1099 AB 1161 S. 120. BR: AB 5688 S. 641.)
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Verweise
Rückverweise
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