Bundesgesetze

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG)

ASVGBundesgesetzFassung seit 1. März 2024RIS-Stand 30. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 10008147 · BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 · 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 Liste der Berufskrankheiten (§ 177)

Fassung: 1. März 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 ASVG?

  • KernaussageAnl. 1 ASVG behandelt "Liste der Berufskrankheiten (§ 177)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von ASVG.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Liste der Berufskrankheiten (§ 177)

Lfd. Nr.

Berufskrankheiten

Unternehmen

1.

Erkrankungen der Atemwege und der Lunge

1.1.

Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf

Alle Unternehmen

1.2.

Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktivfortschreitender Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)

Alle Unternehmen

1.3.

Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiver feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf

Alle Unternehmen

1.4.

Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

1.5.

Erkrankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub

Herstellung und Bearbeitung von Hartmetallen

1.6.

Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale (einschließlich Rhinopathie), wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen

Alle Unternehmen

1.7.

Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf

Alle Unternehmen

1.8.

Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Lunge, sofern das als ursächlich festgestellte Antigen bei der Erwerbsarbeit von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluss gewesen ist

Alle Unternehmen

1.9.

Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll- oder Flachsstaub

Alle Unternehmen

2.

Erkrankungen der Haut

2.1.

Hauterkrankungen, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen (eine Aufgabe der schädigenden Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Hautkrankheit eine Erscheinungsform einer Allgemeinerkrankung ist, die durch Aufnahme einer oder mehrerer in dieser Anlage angeführten schädigenden Stoffe in den Körper verursacht wurde; siehe 6. und 7.4.)

Alle Unternehmen

3.

Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten

3.1.

Infektionskrankheiten

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

3.2.

Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten

Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und mit kontaminiertem Material zur Erkrankung Anlass geben bzw. Tätigkeiten, bei denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

3.3.

Durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten (z.B. Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose)

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Tätigkeiten in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

3.4.

Tropenkrankheiten, Fleckfieber

Alle Unternehmen

3.5.

Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis

Unternehmen des Bergbaus, Stollen- oder Tunnelbaus

4.

Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats

4.1.

Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel, der Sehnenscheiden und des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- und Muskelansätze durch ständigen Druck oder ständige Erschütterung

Alle Unternehmen

4.2.

Abrissbrüche der Wirbeldornfortsätze

Alle Unternehmen

4.3.

Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung

Alle Unternehmen

5.

Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten

5.1.

Lärm

5.1.1.

Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit

Alle Unternehmen

5.2.

Mechanische Einwirkungen

5.2.1.

Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen sowie andere Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Pressluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z.B. Motorsägen) sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen

Alle Unternehmen

5.2.2.

Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom

Alle Unternehmen

5.2.3.

Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikerinnen und Instrumentalmusikern

Alle Unternehmen

5.2.4.

Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft

Alle Unternehmen

5.2.5.

Druckschädigung der Nerven

Alle Unternehmen

5.3.

Strahlen

5.3.1.

Erkrankungen durch ionisierende Strahlen

Alle Unternehmen

5.3.2.

Grauer Star

Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Glas, Eisenhütten, Metallschmelzereien

6.

Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten (nicht anwendbar, sofern die Krankheit und der verursachende Stoff unter „7. Maligne Erkrankungen“ angeführt sind)

6.1.

Metalle und Metalloide

6.1.1.

Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.2.

Erkrankungen durch Phosphor oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.3.

Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.4.

Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.5.

Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.6.

Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.7.

Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.8.

Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.9.

Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.1.10.

Erkrankungen durch Nickel oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

6.2.

Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe

6.2.1.

Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologe oder durch Styrol

Alle Unternehmen

6.2.2.

Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe und deren Abkömmlinge

Alle Unternehmen

6.2.3.

Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe

Alle Unternehmen

6.2.4.

Erkrankungen durch Salpetersäureester

Alle Unternehmen

6.2.5.

Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff

Alle Unternehmen

6.2.6.

Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff

Alle Unternehmen

6.2.7.

Erkrankungen durch Kohlenmonoxid

Alle Unternehmen

6.2.8.

Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen (Fluorose)

Alle Unternehmen

6.2.9.

Erkrankungen der Zähne durch Säuren

Alle Unternehmen

6.2.10.

Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon

Chemische Industrie

6.2.11.

Erkrankungen durch Dimethylformamid

Alle Unternehmen

6.2.12.

Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol

Alle Unternehmen

6.2.13.

Erkrankungen durch Phenole und Katechole

Alle Unternehmen

6.2.14.

Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide

Alle Unternehmen

6.2.15.

Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische, wenn eine regelmäßige Exposition bestanden hat, die im Hinblick auf Dauer und Ausmaß erheblich war

Alle Unternehmen

7.

Maligne Erkrankungen (nicht anwendbar, sofern bereits zu einer Krankheit nach „6. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten“ betreffend den selben verursachenden Stoff ein Antrag gestellt oder ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde)

7.1.

Maligne Erkrankungen der Lunge und/oder des Rippenfells/Herzbeutels/Bauchfells

7.1.1.

Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des Bauchfells durch Asbest

Alle Unternehmen

7.1.2.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest

Alle Unternehmen

7.1.3.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid bei Silikose

Alle Unternehmen

7.1.4.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch Chrom VI

Alle Unternehmen

7.1.5.

Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

7.1.6.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch Arsen

Alle Unternehmen

7.1.7.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch Cadmium

Alle Unternehmen

7.1.8.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch Beryllium

Alle Unternehmen

7.1.9.

Bösartige Neubildungen der Lunge durch ionisierende Strahlen

Alle Unternehmen

7.2.

Maligne Erkrankungen des Bluts und der blutbildenden Organe

7.2.1.

Bösartige Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol

Alle Unternehmen

7.2.2.

Bösartige Neubildungen des Blutes und der blutbildenden Organe durch ionisierende Strahlen (sofern die vorliegende Krankheit nicht bereits nach „5.3.1. Erkrankungen durch ionisierende Strahlen“ gemeldet oder ein solches Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde)

Alle Unternehmen

7.3.

Maligne Erkrankungen der Niere und der ableitenden Harnwege

7.3.1.

Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harnwege durch aromatische Amine

Alle Unternehmen

7.3.2.

Bösartige Neubildungen der Niere durch Cadmium

Alle Unternehmen

7.3.3.

Bösartige Neubildungen der Niere durch Trichlorethen

Alle Unternehmen

7.4.

Maligne Erkrankungen der Haut

7.4.1.

Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnliche Stoffe

Alle Unternehmen

7.4.2.

Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition

Alle Unternehmen

7.5.

Maligne Erkrankungen im HNO-Bereich

7.5.1.

Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von Hartholz

Holzbearbeitende und holzverarbeitende Betriebe

7.5.2.

Bösartige Neubildungen des Kehlkopfs durch Asbest

Alle Unternehmen

7.6.

Maligne Erkrankungen des hepatobiliären Systems

7.6.1.

Hepatozelluläres Karzinom bei Hepatitis B, C (sofern Hepatitis B, C nicht bereits nach „3.1. Infektionskrankheiten“ gemeldet oder ein solches Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde)

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

7.6.2.

Bösartige Erkrankungen der Leber durch Vinylchlorid

Alle Unternehmen

7.7.

Maligne Erkrankungen der Geschlechtsorgane

7.7.1.

Ovarialkarzinom nach Asbestexposition

Alle Unternehmen

8.

Sonstige

8.1.

Anaphylaktische Reaktionen nach Latex-Exposition

Alle Unternehmen

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuAufnahme, Beurteilung, Verfahren und Zuständigkeit
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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 ASVG in einfachen Worten?

Anl. 1 ASVG behandelt "Liste der Berufskrankheiten (§ 177)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. März 2024 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
26. Juli 2024
Fassung seit
1. März 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 07:03
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 64/2026 (NR: GP XXVIII RV 529 AB 548 S. 87. BR: AB 11853 S. 994.)
  • BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
  • BGBl. I Nr. 45/2026 (NR: GP XXVIII IA 818/A AB 512 S. 81. BR: AB 11824 S. 992.)
  • BGBl. I Nr. 14/2026 (NR: GP XXVIII IA 667/A AB 398 S. 66. BR: 11771 AB 11773 S. 987.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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