Zahlungsanweisung

Bei Zahlungsanweisungen (Überweisungen) sind gemäß den Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (“SEPA”) die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC anzugeben.

Für Zahlungsanweisungen innerhalb von Österreich und für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EWR ist jedoch seit 2016 lediglich die IBAN anzugeben. Für internationale Überweisungen außerhalb des EWR ist zusätzlich zur IBAN immer auch der BIC anzuführen. Dies gilt auch für Überweisungen in SEPA-Staaten, die nicht dem EWR angehören.

Auf dem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg ist das Eingabefeld für die IBAN farblich in Viererzahlengruppen (jeweils vier rot, vier weiß etc.) unterteilt. Diese optische Hilfe soll das Nachzählen der Stellen erleichtern.

Eine Überweisung innerhalb von SEPA mit einem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg dauert grundsätzlich zwei Arbeitstage, mittels Online-Banking einen Arbeitstag.

SEPA-Teilnehmer sind alle EU-Mitgliedsstaaten, die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und weiters Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

robert-rieger-profilbild

Videos

Wann ist man Nachbar im Umweltrecht?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results