Wirtschaftsstrafrecht

Unter Wirtschaftsstrafrecht werden alle Strafvorschriften subsumiert, die Tatbestände unter Strafe stellen, die im Bereich der Wirtschaft passieren.

Allgemeines

Eine allgemein anerkannte Definition, welche Straftaten Wirtschaftsstraftaten sind, besteht nicht. Der Gesetzgeber differenziert diesbezüglich nicht.

Ansatzpunkt einer Differenzierung kann z.B. das Handeln als Unternehmer sein oder die Fragestellung, welches Rechtsgut durch eine Strafbestimmung geschützt werden soll (z.B. Gläubiger oder funktionierende Marktwirtschaft).

Entsprechend kann diese Information ohne Anspruch auf Vollständigkeit nur auf einzelne Beispiele und Aspekte hinweisen.

Quellen:

  • https://btp.at/
  • https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Wirtschaftsstrafrecht.html, zuletzt abgerufen am 08.04.2020
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