Wie man eine Marke registriert: Der Schritt-für-Schritt-Prozess

Marke anmelden in Österreich: So geht’s richtig

Überlegen Sie, eine Marke für Ihr Unternehmen anzumelden? Dann sind Sie hier genau richtig. Eine Marke schützt nicht nur Ihren Namen oder Ihr Logo – sie wird zum Aushängeschild Ihres Unternehmens. Aber wie läuft das eigentlich in Österreich? Lassen Sie uns das Schritt für Schritt anschauen.

Was genau ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Ihre Waren oder Dienstleistungen von anderen unterscheidet. Das kann ein Wort, ein Logo, eine Bildkombination oder sogar eine Klangfolge sein. Mit einer Marke schaffen Sie Wiedererkennung – und Vertrauen. Kunden merken sich Ihr Unternehmen einfacher, wenn sie etwas Einzigartiges verbinden können.

Warum eine Marke eintragen lassen?

Ganz ehrlich: Ohne eingetragene Marke ist Ihr Unternehmensauftritt nicht wirklich geschützt. Jeder könnte einen ähnlichen Namen oder ein ähnliches Logo verwenden. Durch die Eintragung beim Österreichischen Patentamt sichern Sie sich das ausschließliche Recht, Ihre Marke geschäftlich zu nutzen – und können bei Verletzungen rechtlich dagegen vorgehen.

So läuft die Markenanmeldung in Österreich ab

Hier ein Überblick über die wichtigsten Schritte:

  • Markenrecherche: Vor der Anmeldung sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Marke noch frei ist. Nutzen Sie dafür die Datenbanken des Patentamts. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich Unterstützung von spezialisierten Markenanwälten.
  • Anmeldung einreichen: Die Anmeldung kann online oder schriftlich erfolgen. Sie müssen dabei:
    • Ihre Kontaktdaten angeben,
    • die Marke grafisch oder als Wortlaut darstellen,
    • anführen, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie Schutz wollen (nach der Nizza-Klassifikation).
  • Gebühren zahlen: Die Grundgebühr beträgt derzeit 300 € für drei Klassen. Für zusätzliche Klassen fallen Zusatzgebühren an.
  • Prüfung: Das Patentamt prüft, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Ist alles in Ordnung, geht es weiter zur Veröffentlichung.
  • Widerspruchsfrist: Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung können Dritte Widerspruch einlegen, wenn sie ältere Rechte geltend machen.
  • Eintragung: Erfolgt kein erfolgreicher Widerspruch, wird Ihre Marke endgültig ins Register eingetragen – und der Schutz beginnt offiziell ab dem Anmeldetag.

Was passiert bei Widerspruch?

Wird Widerspruch erhoben, wird ein Verfahren beim Patentamt eröffnet. Beide Seiten können Argumente vorbringen. Mit einer guten Vorbereitung – oder einem erfahrenen Rechtsbeistand – lassen sich viele Konflikte klären, bevor es teuer wird.

Wie lange schützt die Eintragung?

Eine eingetragene Marke ist zunächst für zehn Jahre geschützt. Sie kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Wichtig: Achten Sie darauf, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen, sonst erlischt Ihr Schutz.

Und wenn ich auch im Ausland Schutz will?

Kein Problem. Sie können über eine Anmeldung beim EUIPO Schutz für alle EU-Mitgliedstaaten erlangen oder über das Madrider Abkommen internationalen Schutz beantragen. Gerade wenn Ihr Unternehmen wachsen will, lohnt sich ein Blick über die Landesgrenzen.

Fazit: Marke anmelden? Klare Sache!

Die Anmeldung einer Marke ist kein Hexenwerk – aber sie erfordert Sorgfalt. Wer sich gut vorbereitet und seine Marke richtig schützt, schafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Und wenn einmal Fragen auftauchen: Ein Gespräch mit einer Fachperson spart oft viel Ärger und Geld. Ihre Marke wird es Ihnen danken!

Quellen:

  • Österreichisches Patentamt, Informationen zur Markenanmeldung, Stand 2025
  • Kucsko/Schumacher, marken.schutz, 3. Auflage, MANZ Verlag
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