Welches Gericht ist für das Strafverfahren zuständig?

Bezirksgerichte sind zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z. B. Körperverletzung).

Die Landesgerichte sind in erster Instanz für alle mit strengeren Strafen bedrohten Delikte zuständig sowie in zweiter Instanz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte.

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